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Hier finden Sie kurze Informationen zu den Vertragskonditionen auf Basis einer Vermittliungsprovision Unsere Plattform hilft Auftraggebern nach geeigneten Models zu suchen und soll Models helfen seriöse Aufträge zu generieren. Ihre privaten Kontaktdaten werden hierbei nicht im Internet veröffentlicht. Model Rhein-Neckar übernimmt die Internetveröffentlichung für das Model, wodurch dieses für Casting-Agenturen, Fotografen, Filmschaffende, Designer und sonstige Auftraggeber präsent und erreichbar ist. Das Model ist eigenständig für die Aktuallität seiner Kontaktdaten verantwortlich. Des Weiteren wird die Bekanntmachung des Webauftrittes durch zahlreiche Promotionsaktionen im digitalen Bereich vorangetrieben. Einen Eintrag in Model Rhein-Neckar und eine digitale Sedcard unterstützt Sie dabei Ihre Kontaktchancen zu Auftraggebern deutlich zu steigern! Ein Anspruch auf Eintrag in unsere Datenbank besteht nicht. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel auf einer Seite in Model Rhein-Neckar.de Über Umfang der Fotos und Daten die auf Model Rhein Neckar publiziert werden entscheidet die Agentur. Model Rhein-Neckar behält sich das Recht vor auf weiteren Webseiten auf diesen Eintrag hinzuweisen. Digitale Sedcard.de / MehrMannheim.de u.a. Bei Models mit großen Potential übernimmt Model Rhein-Neckar anteilig die Kursgebühren beim Modelzentrum. Model Rhein-Neckar kann keine Gewährleistbung für Aufträge übernehmen Model Rhein-Neckar nimmt von uns ausgewählte Models auf Wunsch gegen Zusage einer Vermittlungsprovion von 20% der erhaltenen Gage in unsere Kartei auf. Vor etwaiger Vermittlung unterschreibt das Model den Vertrag auf Provsionsbasis. Die Provision ist ausschließlich erst nach Vertragsabschluß fällig Aufträge, die das Model außerhalb Model Rhein Neckar generiert sind davon nicht betroffen Der Provsionsanspruch erstreckt sich auch für etwaige Folgeausträge des selben Kunden Die vereinbarte Provision ist ausschließlich fällig, wenn das Model den Auftrag auf Grund der Werbemaßnahmen von Model Rhein-Neckar generieren konnte. Sollte das Model einen über Model Rhein-Neckar zu Stande gekommen Vertrag falsche Angaben machen, kann Model Rhein-Neckar Schadensersatzansprüche für die verlorene Vermittlungsprovision in Höhe von 2000 EUR verlangen.
Das eingetragene Model ist selbständig tätig und nicht verpflichtet Aufträge anzunehmen. Alle Vertragsmodalitäten, wie besispielsweise die Höhe der Gage, sind Gegenstand zwischen Kunde und Model. Die Entscheidung unterliegt ausschließlich bei dem Model und unterliegt daher keinem Weisungs- -und Direktionsrecht und ist in Bezug auf Zeit, Art, Ort der Arbeitsausübung frei und nicht an die Arbeitsorganisation eingebunden Model Rhein-Neckar schließt mit Models keine Exklusivverträge. Für die Abführung der betreffenden Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer hat das Model Sorge zu tragen. Bewerben können sich Newcomer und Profis mit ihren Daten und Fotos. Model Rhein-Neckar entscheidet dann über die Aufnahme in unserer Online Datenbank
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